Park- und Gartenabfälle fallen bei Park-, Garten- oder auch Rasenpflege privater, städtischer oder auch gewerblicher Flächen an.

Was gehört zu Park- und Gartenabfälle?

  • Rasenschnitt
  • Laub
  • Äste
  • Busch- und Strauchwerk
  • usw.

Was gehört NICHT zu Park- und Gartenabfällen?

  • Obst- und Gemüseabfall
  • Wurzelstöcke mit einem Durchmesser > 15 cm
  • Abfälle aus Tierhaltungen
  • Grünabfälle die durch Störstoffe wie z.B. Kunststoff oder Metall verunreinigt sind
  • Baumstämme, Baumstümpfe