Abfall-Vorbehandlungsanlage

Bild zu Abfall-Vorbehandlungsanlage

Verantwortlich für die Einhaltung gem. Gewerbeabfallverordnung– GewAbfV

Frau Clarissa Kost

02921 – 9814702

Technische Verantwortung

Herr André Kost

02921 -9814701

Standort der Anlage (gem. BImSchG) / 59494 Soest, Alter Elfser Weg 8

Zuständige Aufsichtsbehörde: 
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg 
 
Überwachung:
Kreis Soest
Abteilung: Abfallwirtschaft

 Genehmigungen:

Az: 70.03. 1045 – 70.60 – A8/718

Az: 70,03. 1045 – 70.10.30 G 001/11

Erklärung zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Erklärung zur Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen, gemischten Verpackungen sowie gemischten Bau- und Abbruchabfällen. (gem.  GewAbfV )

Sämtliche die durch uns erfassten Abfälle, die an den Anfallstellen (Abfallerzeuger) nicht getrennt gesammelt werden (Abfallgemische), werden grundsätzlich in unserer genehmigten sekrowest Vorbehandlungsanlage gem. der GewAbfV zugeführt.

Eine direkte energetische Verwertung bzw. Anlieferung in einer Verbrennungsanlage ohne Vorbehandlung erfolgt demnach nicht.