Abfall-Vorbehandlungsanlage

Bild zu Abfall-Vorbehandlungsanlage

Verantwortlich für die Einhaltung gem. Gewerbeabfallverordnung– GewAbfV

Frau Clarissa Kost

02921 – 9814702

Technische Verantwortung

Herr André Kost

02921 -9814701

Standort der Anlage (gem. BImSchG) / 59494 Soest, Alter Elfser Weg 8

Zuständige Aufsichtsbehörde: 
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg 
 
Überwachung:
Kreis Soest
Abteilung: Abfallwirtschaft

 Genehmigungen:

Az: 70.03. 1045 – 70.60 – A8/718

Az: 70,03. 1045 – 70.10.30 G 001/11

Erklärung zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Erklärung zur Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen, gemischten Verpackungen sowie gemischten Bau- und Abbruchabfällen. (gem.  GewAbfV )

Sämtliche die durch uns erfassten Abfälle, die an den Anfallstellen (Abfallerzeuger) nicht getrennt gesammelt werden (Abfallgemische), werden grundsätzlich in unserer genehmigten sekrowest-Vorbehandlungsanlage gem. der GewAbfV zugeführt.

Eine direkte energetische Verwertung bzw. Anlieferung in einer Verbrennungsanlage ohne Vorbehandlung erfolgt demnach nicht.