Park- und Gartenabfälle fallen bei Park-, Garten- oder auch Rasenpflege privater, städtischer oder auch gewerblicher Flächen an.
Was gehört zu Park- und Gartenabfälle?
- Rasenschnitt
- Laub
- Äste
- Busch- und Strauchwerk
- usw.
Was gehört NICHT zu Park- und Gartenabfällen?
- Obst- und Gemüseabfall
- Wurzelstöcke mit einem Durchmesser > 15 cm
- Abfälle aus Tierhaltungen
- Grünabfälle die durch Störstoffe wie z.B. Kunststoff oder Metall verunreinigt sind
- Baumstämme, Baumstümpfe